Hinweise zum häuslichen Lernen

Stand: 16. März 2020

In den Fächern, in denen es möglich ist, wollen wir die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgen. Hierzu stehen zwei Wege zur Verfügung:

  • Ist für die Schülerinnen und Schüler in dem entsprechenden Fach ein Kurs in Moodle eingerichtet worden und haben diese Moodle bereits im Unterricht verwendet, dann werden Aufgaben hierüber zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich mit ihrem Passwort einloggen und kontrollieren, ob es Materialien für sie gibt.
  • Für alle anderen Schülerinnen und Schüler verteilen wir Materialien über die Klassenelternbeiräte, soweit diese diesem Verfahren zugestimmt haben.

Falls Schülerinnen und Schüler keine oder nur wenige Lernmaterialien erhalten haben, so kann das gute Gründe haben. In manchen Fächern ist es kaum möglich, in so kurzer Zeit Aufgaben zu entwickeln, die tatsächlich den eigenständigen Erwerb von neuem Wissen ermöglichen. In anderen Fächern ist die Interaktion mit einer Lehrkraft für das Verstehen notwendig.

Unser Ziel ist es daher vor allem, dass die Schülerinnen und Schüler bereits erworbenes Wissen nicht verlernen. Um dies zu erreichen, können die Eltern mit Ihren Kindern einen Zeitplan entwickeln, in dem folgende Elemente vorhanden sind:

  • Regelmäßige Vokabelwiederholungen in den Fremdsprachen
  • Möglichst viele Bücher (Romane, auch in den Fremdsprachen, oder Sachbücher) lesen. Leseempfehlungen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des Arbeitskreises Jugendliteratur. Geeignete fremdsprachliche Lektüren können Sie auf den Internetseiten der Schulbuchverlage wie Klett, Cornelsen, Westermann oder Hueber recherchieren.
  • In Fächern, in denen viele Fakten vermittelt werden (zum Beispiel: Naturwissenschaften, Geschichte), die Mitschriften aus dem Unterricht und die entsprechenden Kapitel im Schulbuch wiederholen
  • In Mathematik Aufgaben noch einmal durchrechnen
  • In allen Fächern so wiederholen, als stünde ein Test kurz bevor

Hilfreich kann auch eine Online-Nachhilfe (zum Beispiel „Sofatutor“) sein. Hier gibt es meist kostenfreie Probeabos für einen Monat. Darüber hinaus ist das Schulfernsehen der ARD zu empfehlen.

Schülerinnen und Schüler, die besonders schnell lernen, können auch mit dem Schulbuch und mit Hilfe des Internets vorarbeiten. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Methoden der Ergebnissicherung anwenden, die sie in der Schule vielfach erprobt haben: Unterstreichen, MindMaps oder Notizen in eigenen Worten nach dem Durchlesen eines Kapitels anfertigen, mit Freunden telefonieren und sich gegenseitig berichten, was man gelernt hat.

Im Übrigen werden wir im Lehrerkollegium besprechen, wie fehlender Unterrichtsstoff nachgeholt werden kann. Falls es bei den Schulschließungen bis zu den Osterferien bleibt, wird dies gut möglich sein, weil das Hessische Kultusministerium alle anderen Veranstaltungen (Wanderfahrten, Studienfahrten, außerunterrichtliche Veranstaltungen usw.) bis zu den Sommerferien abgesagt hat und hierdurch mehr Zeit für regulären Unterricht zur Verfügung steht.

Ab Dienstag findet nur eine Notbetreuung bei Bedarf statt. Wir bitten alle Eltern, die zu den berechtigten Gruppen gehören, Ihre Kinder hierzu telefonisch anzumelden. Am Tag der Betreuung müssen wir Sie leider bitten, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorzulegen. Erfolgt keine Anmeldung, wird das Angebot ab Mittwoch eingestellt. Sollten die Eltern dann wieder eine Betreuung benötigen, bitten wir diese, die Schule zu kontaktieren.

Wir wünschen allen Mitgliedern der Schulgemeinde alles Gute und vor allem Gesundheit! Hoffen wir, dass alles bald überstanden ist.

COVID-19: Schulische Maßnahmen

Stand: 14. März 2020

  • Grundsätzlich wird empfohlen, persönliche Gesprächskontakte auf wenige, bekannte Personen zu reduzieren.
  • Alle Wander- und Studienfahrten, Exkursionen, Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen für den Rest des Schuljahres leider abgesagt werden. Das Land Hessen übernimmt  die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Hierzu müssen Umbuchungsmöglichkeiten geprüft, Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend gemacht sowie vom Reiseveranstalter verlangt worden sein, dass ersparte Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, müssen eine 14-tägige Selbstquarantäne einhalten. Bitte informieren Sie in diesem Fall das Sekretariat unter der unten stehenden Telefonnummer oder per E-Mail (sekretariat @ ths-homberg.de).
  • Die Regelungen für Klassenarbeiten und Leistungsnachweise werden so angepasst, dass die Schülerinnen und Schüler durch den Unterrichtsausfall keine Nachteile haben. Hierzu erwarten wir einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums.

Regelungen zur Schulöffnung am 16. März 2020

Stand: 16.03.2020

Ab Montag, 16. März 2020, findet bis zu den Osterferien in Hessen auf Beschluss der Landesregierung kein regulärer Unterrichtsbetrieb mehr statt.

Gleichwohl wird es nach jetziger Sachlage ein Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 an der Schule geben. Dieses soll sich aber nur an einen kleinen Kreis betroffener Eltern richten, die in kritischen Bereichen tätig sind. Eine Liste der Berufsgruppen hat das Hessische Kultusministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Das Abitur wird voraussichtlich planmäßig durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen am Montag noch einmal Gelegenheit haben, Absprachen mit ihren Lehrkräften zu treffen und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen. Dies gilt nicht für die Abiturientinnen und Abiturienten, die bereits am Freitag freigestellt wurden. Es findet kein regulärer Unterricht statt. Der Besuch der Schule ist freiwillig.

Folgende Einzelregelungen gelten für die THS:

  • Für alle Lehrerinnen und Lehrer und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht am Montag, 16. März 2020, ab 7.50 Uhr Anwesenheitspflicht. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer begrüßen die möglicherweise anwesenden Schülerinnen und Schüler um 7.55 Uhr im Klassenzimmer.
  • Um 8.15 Uhr findet eine Dienstbesprechung der Lehrkräfte in der Aula statt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 werden in den Pavillon geschickt, dort auf die Klassenräume verteilt und durch Frau Lessing und Frau Krämer beaufsichtigt. Ab Klasse 9 können sich die Schülerinnen und Schüler bereits während der Dienstbesprechung in ihren Klassenzimmern aufhalten. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer weisen sie zuvor darauf hin, dass sie sich ruhig verhalten sollen.
  • Nach der Dienstbesprechung stehen die Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern bis 13 Uhr zur Verfügung.  Hierzu nutzen sie die Räume, in denen sie normalerweise Unterricht hätten. Die Schülerinnen und Schüler können sich so an ihrem normalen Stundenplan orientieren. Zusätzlich zu den gewohnten Busabfahrtszeiten hat der Schwalm-Eder-Kreis weitere nach der dritten Stunde (analog letzter Ferientag vor den Schulferien) eingerichtet.
  • Am Dienstag findet nur noch eine Notbetreuung bei Bedarf statt. Wir bitten alle Eltern, die zu der oben genannten Gruppe gehören, Ihre Kinder hierzu telefonisch anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung, wird das Angebot ab Mittwoch eingestellt. Sollten die Eltern dann wieder eine Betreuung benötigen, bitten wir diese, die Schule zu kontaktieren.

Sonderregelungen zum Abitur

Stand: 13. März 2020

1. Die Abiturientinnen und Abiturienten sind vom regulären Unterricht durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums bis zu den Osterferien freigestellt und dürfen die Schule nicht betreten.

2. Die folgenden Prüfungen finden im Raum 226 (Physikfachraum) statt:

  • LK Physik (20.3.2020)
  • LK Französisch (26.3.2020)
  • LK Chemie (31.3.2020)
  • GK Politik und Wirtschaft, Geschichte, ev. Religion, Ethik (1.4.2020)
  • LK/GK Biologie (2.4.2020)

Alle anderen Prüfungen sind in der Stadthalle Homberg (Efze).

3. An den Prüfungstagen erfolgt der Einlass in die Stadthalle oder in den Prüfungsraum 226 bereits um 8 Uhr für diejenigen Prüflinge, die eigene Hilfsmittel (Lektüren, Wörterbücher, Formelsammlungen usw.) mitbringen. Die Prüferinnen und Prüfer kontrollieren dann bis 8.30 Uhr, ob die Hilfsmittel den Vorgaben entsprechen. Diese Regelung ist notwendig, weil die Abiturientinnen und Abiturienten die Schule nicht mehr zur vorherigen Abgabe der Hilfsmittel betreten sollen.

4. Die Prüferinnen oder Prüfer übersenden die Aufgaben für die Präsentationsprüfungen fristgerecht per E-Mail an die Abiturientinnen und Abiturienten. Sie bieten dabei Möglichkeiten an, wie die Prüflinge Rückfragen stellen können (per Telefon, per E-Mail usw.).

5. Klausuren der Qualifikationsphase 4, die vor den Osterferien oder am Montag nach den Osterferien stattfinden, sind abgesagt oder verschoben. Dies gilt auch für Nachschreibtermine. Es wird so verfahren, dass den Abiturientinnen und Abiturienten kein Nachteil entsteht. Ist die Leistung auch ohne die entsprechende Klausur feststellbar, empfehlen wir den Fachlehrkräften, die Klausur nicht nachzuholen (vgl. § 9 Abs. 9 OAVO).

Internationale Wochen gegen Rassismus:

Vom 16. bis zum 29. März finden die Internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Die Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule (THS) und die Erich Kästner-Schule (EKS) begleiten die Veranstaltungen im Stadtgebiet von Homberg mit einer Flaggenaktion.

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Die „Neue“ im Schulsekretariat

Als neue Schulsekretärin können wir ab 2. März 2020 Kathleen Haas bei uns begrüßen. … weiterlesen