1. Wechsel aus einer Schulform der Sekundarstufe I

Falls Ihr Kind aus einem anderen Gymnasium zu uns wechseln möchte, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und stellen einen Aufnahmeantrag.

Falls Ihr Kind eine Realschule, eine integrierte Gesamtschule oder eine Mittelschule besucht und Sie einen Wechsel auf die THS in Betracht ziehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Überlegen Sie gemeinsam mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes, ob es aufgrund seiner individuellen Lernentwicklung, seines Leistungsstandes und seiner Arbeitshaltung für einen erfolgreichen Besuch eines Gymnasiums geeignet erscheint.
  • Beantragen Sie den Übergang auf das Gymnasium bei Ihrer Schulleitung.
  • Die Klassenkonferenz entscheidet über Ihren Antrag. Diesem wird in der Regel stattgegeben, wenn Ihr Kind in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache) sowie in den übrigen Fächern im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
  • Mit dem Bescheid der Klassenkonferenz stellen Sie den Aufnahmeantrag bei uns. Die Unterlagen erhalten Sie in unserem Sekretariat. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welcher Klasse wir Ihr Kind zuweisen.
  • Sie melden Ihr Kind bei der abgebenden Schule persönlich und schriftlich ab.

Ein Wechsel ist in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Gerne können Sie sich telefonisch oder persönlich durch den Schulleiter der THS, Herrn Dr. Weskamp, beraten lassen. Es besteht nach Absprache auch die Möglichkeit, an einigen Tagen probeweise am Unterricht teilzunehmen. Hierzu müssen Sie einen Urlaubsantrag über den Klassenlehrer Ihres Kindes bzw. bei Ihrer Schulleitung stellen.

2. Besuch der gymnasialen Oberstufe mit mittlerem Schulabschluss

Falls Ihr Kind zuvor ein Gymnasium besucht hat oder einen qualifizierenden Realschulabschluss besitzt, wie er an einer integrierten Gesamtschule erworben werden kann, können Sie Ihr Kind an unserer gymnasialen Oberstufe anmelden.

Falls Ihr Kind den mittleren Abschluss besitzt, ist für den Übergang die Befürwortung der Klassenkonferenz erforderlich. Diese erfolgt unter der Voraussetzung, dass die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe erwarten lassen und Ihr Kind den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht hat.

Bitte lassen Sie sich von unserem Studienleiter, Herrn Schwietering, beraten. Einen Termin erhalten Sie über das Sekretariat. Den Aufnahmeantrag senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres schriftlichen über die abgebende Schule an uns.