Beurlaubungen beantragen Sie bitte schriftlich unter Angabe der Gründe. Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung bei Ihrer Klassenlehrerin bzw. Ihrem Klassenlehrer.

Bei längeren Zeiträumen oder Phasen unmittelbar vor und nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung grundsätzlich nicht möglich ist, um den Familienurlaub außerhalb der Schulferienzeiten zu verbringen.