Ab Montag, 26. Oktober 2020, muss auch im Unterricht an allen Schulen des Schwalm-Eder-Kreises eine Maske getragen werden.

In der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 aufgrund einer Inzidenz von 50 vom 24.10.2020 heißt es:

„In Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz ist auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht während des Verzehrs von Speisen und Getränken und soweit es zu schulischen Zwecken erforderlich ist, die Mund-Nasen-Bedeckung abzulegen.“

Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2020 befristet.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass in Homberg auch auf dem Busbahnhof und dem Marktplatz eine Maske getragen werden muss. Das gleiche gilt für die unmittelbare Umgebung der Schule und der Sporthallen.