Stand: 26.3.2020, 16.50  Uhr

Aufgrund  der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Lande Hessen findet das Abitur unter besonderen Auflagen statt. In Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene werden die Abiturientinnen und Abiturienten in kleinen Gruppen im Gebäude unserer Schule geprüft.

Die Schulleitung weist noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Beschränkung sozialer Kontakte hin:

Die Abiturientinnen und Abiturienten dürfen sich im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

Es ist zwingend notwendig, dass Sie dies besonders auch auf dem Schulweg sowie in der Zeit vor und nach den Prüfungen beachten.

Treffen Sie sich nicht mit anderen!


Die Prüfungsräume sind (mit Ausnahme von Kunst) alphabetisch nach Nachnamen zugewiesen:

Montag, 30.3.2020 (GK Deutsch, Kunst)
Alle Prüflinge Kunst Klassenraum 219
A bis Ba Klassenraum 219
Be-Ha Klassenraum 220
He-Kl Klassenraum 221
Kr-Re Physik 224
Ri-Sch Physik 225
Se-Z Physik 226
Dienstag, 31.3.2020 (LK Chemie)
A bis K Physik 225
M bis W Physik 226
Mittwoch, 1.4.2020 (GK PoWi, ev. Religion, Ethik)
A bis H Physik 225
K bis Z Physik 226
Donnerstag, 2.4.2020 (LK Biologie)
A bis K Physik 225
L bis Z Physik 226

 

Die Prüferinnen und Prüfer sowie die aufsichtführenden Lehrkräfte erhalten weitere Informationen per E-Mail.

Die Abiturientinnen und Abiturienten werden gebeten:

  • nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, um zur Schule zu kommen,
  • sich nicht vorab zu treffen, sondern direkt in die zugewiesenen Prüfungsräume zu gehen und sich dort an die Tische zu setzen,
  • einen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen zu halten und auf persönliche Berührungen zu verzichten,
  • nach der Abiturprüfung sofort nach Hause zu gehen.

Falls Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, nicht in die Schule zu kommen. Die Attestpflicht für erkrankte Abiturientinnen und Abiturienten ist aufgehoben. Es reicht eine Mitteilung an die Schulleitung, zum Beispiel per E-Mail an das Sekretariat.