Ab Montag, 17. August 2020, nimmt unsere Schule wieder den regelmäßigen Schulbetrieb auf. Wir freuen uns sehr, dann wieder alle Schülerinnen und Schüler begrüßen zu können.

(Stand der Regelungen: 13. August 2020, Vers. 3)

1. Unterrichtsbeginn

  • Der Unterricht beginnt am 17. August 2020 mit zwei Klassenlehrerstunden, in denen die Schülerinnen und Schüler auch noch einmal mit dem Hygieneplan vertraut gemacht werden.
  • Die Klassenräume sind im Gebäude nach Jahrgangsstufen gruppiert, so dass möglichst wenig Bewegung auf den Fluren stattfindet. Die Einteilung finden die Schülerinnen und Schüler in diesem Raumplan.
  • Das „Einbahnstraßensystem“, das die Schülerinnen und Schüler bereits kennen, bleibt vorläufig bestehen.
  • Bis die Schülerinnen und Schüler ihren Platz im Klassenzimmer oder im Fachraum eingenommen haben, gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Auch im Freien (Schulhof) ist auf dem Gelände der Schule aufgrund neuer Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

2. Einschränkungen im Regelbetrieb

  • Die Maxime für das neue Schuljahr in Corona-Zeiten heißt: So viel Präsenzunterricht wie möglich bei so viel Gesundheitsschutz wie notwendig. Dabei wird es in einigen Lerngruppen und Fächern (Sport, Musik, Darstellendes Spiel) noch zu Einschränkungen kommen.
  • Einige Lerngruppen in den zweiten Fremdsprachen und in Religion bzw. Ethik müssen neu zusammengesetzt werden, um die Durchmischung zu reduzieren.
  • In einzelnen Klassen und Fächern werden die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung ihrer Lehrerin oder ihres Lehrers eigenständig lernen müssen, wenn diese Lehrkräfte auf der Grundlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit sind. Falls deutlich wird, dass Rückstände aufgearbeitet werden müssen, werden wir einen Lehrerwechsel spätestens nach einem halben Jahr vornehmen.
  • Sollte es wider Erwarten zu weiteren Schulschließungen kommen, werden wir in den digitalen Unterrichtsbetrieb wechseln. Eine einheitliche Lösung existiert hierzu in Hessen noch nicht. Auch stehen bislang noch keine weiteren digitalen Endgeräte zur Verfügung, die ggf. an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden könnten. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich diese Situation in absehbarer Zeit ändert.
    Je nach häuslicher Medienausstattung in den einzelnen Klassen und der Internetbandbereite, die in den Elternhäusern zur Verfügung steht, werden wir weiterhin unterschiedliche Wege gehen müssen. Grundsätzlich unterrichten dabei die Lehrerinnen und Lehrer nach gültiger Rechtslage auch im Fernunterricht in eigener Verantwortung. Wir empfehlen die Videokonferenzlösung Jitsi und die Lernplattform Moodle, mit denen wir bislang gute Erfahrungen gemacht haben. Mit ihr wird es möglich sein, auch im Falle einer Schulschließung, den Unterricht weitgehend gemäß Stundenplan fortzusetzen. Die Anmeldung in Moodle erfolgt mit den Zugangsdaten, die die Schülerinnen und Schüler auch für das Schulportal Hessen (LANiS) nutzen. Den Zugangslink für Jitsi erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf von ihrer Fachlehrkraft.
    Jitsi und Moodle können auf dem Smartphone verwendet werden. Empfehlenswert ist jedoch die Verwendung eines Tablets (am besten mit dem Formfaktor 4:3 wie beispielsweise beim iPad) oder eines Notebook. Im Falle eines Notebooks sollte ein leichtes Gerät mit einer Bildschirmdiagonale bis 14″ mit Webcam und hoher Akkulaufzeit (mindestens acht Stunden) gewählt werden. In das schulische Netz können alle diese Geräte integriert werden.
  • In den nächsten Tagen erhalten Sie außerdem über Ihre Kinder einen Bogen, auf dem Sie bitte eine E-Mail-Adresse angeben, über die wir Sie im Notfall erreichen. Außerdem können Sie hier angeben, über welche E-Mail-Adresse die Lehrkräfte Ihre Kinder kontaktieren können.

 

3. Einschulung

  • Aufgrund der jetzt gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist eine Einschulung in der Stadthalle leider nicht möglich. Unter anderem müssten neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern jeder Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Außerdem müssten wir eine personalisierte Sitzplatzvergabe vornehmen.
  • Bitte bringen Sie daher Ihre Kinder am Dienstag, 18. August 2020, zum Pavillon unserer Schule, in dem sich die Klassenräume befinden, und zwar:
    zwischen 8.15 und 8.30 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a,
    zwischen 8.30 und 8.45 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5b,
    zwischen 8.45 und 9.00 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5c.
    Den Pavillon erreichen Sie am besten vom Bindeweg aus, indem Sie über den Schulhof gehen.
  • Die Kinder erleben ihren ersten Schultag mit ihren Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern, lernen sich kennen, erhalten Besuch von der Schülervertretung, von der Schulleitung und von ihren Patenklassen. Wir hoffen, unseren neuen Schülerinnen und Schülern so trotz aller Einschränkungen einen schönen ersten Schultag zu bieten.
  • Unterrichtsende ist für die Klasse 5a um 12.15 Uhr, für die 5b um 12.30 Uhr und für die 5c um 12.45 Uhr. Sie können Ihre Kinder gerne auf dem Schulhof in Empfang nehmen.
  • Leider können wir Sie, liebe Eltern, nicht in die Cafeteria einladen und keine Verpflegung anbieten.
  • Die Eltern erhalten in der Aula Informationen über das musikalisch-ästhetische Wahlpflichtangebot („Kreativfach“) der Unterstufe, und zwar
    zwischen 9.45 und 10.30 Uhr die Eltern der Klasse 5a,
    zwischen 10.40 und 11.35 Uhr die Eltern der Klasse 5b,
    zwischen 11.45 und 12.30 Uhr die Eltern der Klasse 5c.
    Aus Infektionsschutzgründen müssen wir darum bitten, dass nur jeweils ein Elternteil an den Veranstaltungen teilnimmt. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, damit der Mindestabstand gewahrt werden kann. Im gesamten Schulgebäude und während der Veranstaltung bitten wir Sie, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

4. Cafeteria und Mensa

  • Cafeteria und Mensa öffnen wieder ihren Betrieb, allerdings unter strengen Hygieneauflagen. Die Cafeteria steht ab Dienstag zur Verfügung, die Mensa wird in ca. zwei Wochen folgen.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen die Cafeteria oder die Mensa nur zum Kauf sowie zur Einnahme von Speisen und Getränken betreten, die sie hier erworben haben. Dabei ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung (gilt auch für die Servicekräfte) zu tragen.
  • An jedem der Tische dürfen nur solche Schülerinnen und Schüler sitzen, die gemeinsam eine Klasse oder einen Kurs besuchen. Nur während der Einnahme von Speisen kann auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
  • Die Mensa wird nicht mehr vom Starthilfe Ausbildungsverbund Schwalm-Eder betrieben, sondern ist in die Trägerschaft des Fördervereins übergegangen. Mensa und Cafeteria bilden nun eine wirtschaftliche Einheit. Nähere Hinweise zur Mensa und zur Bestellmöglichkeit für Essen erhalten Sie zeitnah.

 

5. Hygieneplan

  • Die Hygienevorgaben, die den Schülerinnen und Schülern bereits aus dem vergangenen Halbjahr bekannt sind, werden der aktuellen Lage wie folgt angepasst:

  • Wir empfehlen den Eltern, ihren Kindern ein Desinfektionsmittel für die Hände mitzugeben, damit der Unterrichtsbeginn nicht durch das Waschen der Hände zu stark verzögert wird.
  • Schülerinnen und Schüler, die unter möglichen Symptomen von COVID-19 leiden (wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störungen des Geruchs- bzw. Geschmackssinns), sollten weitere Kontakte vermeiden und Ihre Eltern informieren, damit sie abgeholt werden. Wir empfehlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
  • Bis zur Abklärung einer möglichen Infektion dürfen Personen mit den oben genannten Symptomen die Schule nicht betreten. Das Hessische Kultusministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hierzu einen Handlungsleitfaden erarbeitet, um dessen Beachtung wir bitten.

 

6. Befreiung vom Schulunterricht

  • Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin haben auch Kinder und Jugendliche mit einer gut behandelten chronischen Erkrankung kein erhöhtes Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung. Das Hessische Kultusministerium weist deshalb darauf hin, dass grundsätzlich die Schulpflicht gilt.
  • Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist dennoch auf der Grundlage eines ärztlichen Attests im Einzelfall möglich. Wir bitten die Eltern in diesem Fall, sich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu beraten und dabei die psychischen, sozialen und gesundheitliche Konsequenzen einer Isolation mit in die Entscheidung einzubeziehen. Gerne beraten wir Sie auch, welche besonderen Hygienemaßnahmen im Klassenraum möglich sind, damit Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen kann.

 

7. Weitere wichtige schulrechtliche Regelungen

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage unter Regelungen und Formalia.