Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts diskutierte Richterin Dr. Yvonne Ott mit Schülerinnen und Schülern über Grundrechte, Wehrpflicht und die Grenzen von Verfassungsänderungen.

Hoher Besuch an der Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule: Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Yvonne Ott war am 15. September zu Gast, um gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern den 75. Geburtstag des Gerichts zu feiern. Im Mittelpunkt standen dabei nicht Festreden, sondern der direkte Austausch über das Grundgesetz, die Aufgaben des Gerichts und aktuelle verfassungsrechtliche Fragen.

Der Besuch war Teil der bundesweiten Jubiläumsaktion „Geburtstagstorte“ des Bundesverfassungsgerichts. Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens besuchen die 16 Richterinnen und Richter des Gerichts im Laufe des Jahres jeweils eine Schule in einem der 16 Bundesländer. Bei einem Stück Geburtstagstorte sollen sie dort mit jungen Menschen über die Arbeit des Gerichts, das Grundgesetz und die Bedeutung des Rechtsstaats ins Gespräch kommen.

An der THS begann der Besuch von Frau Dr. Ott mit einer Gesprächsrunde mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10. Anschließend folgte der eigentliche Festakt. Nach der Begrüßung durch Schulleiter Dr. Ralf Weskamp und einem Grußwort von Tanja Eichner, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, führte Frau Dr. Ott mit einem Vortrag über die Bedeutung der Verfassung und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in das Thema ein.

Zum inhaltlichen Mittelpunkt des Festakts wurde eine Podiumsdiskussion mit der von Dr. Uwe Rose geleiteten Philosophie-AG. Die Schülerinnen und Schüler eröffneten einzelne Themenfelder jeweils mit selbst erstellten kurzen Videos und diskutierten anschließend mit der Verfassungsrichterin.

Dabei ging es unter anderem um eine ebenso grundlegende wie philosophische Frage: Welche Grenzen wären einer neuen Verfassung durch die aktuelle gesetzt? Die Schülerinnen und Schüler beschäftigten sich mit dem Verhältnis von Artikel 146 des Grundgesetzes, der die Möglichkeit einer vom deutschen Volk beschlossenen neuen Verfassung vorsieht, zur sogenannten Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3. Diese schützt im geltenden Grundgesetz die in Artikel 1 und Artikel 20 niedergelegten grundlegenden Verfassungsprinzipien vor einer Änderung.

Besonders auf Interesse stieß zudem die Frage einer möglichen Wehrpflicht und ihres Verhältnisses zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch hier bot sich den Jugendlichen die Gelegenheit, nicht nur theoretisch über das Grundgesetz zu sprechen, sondern ihre Fragen unmittelbar an eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts zu richten. Teil des Festakts war auch eine offene Gesprächsrunde mit den Oberprimanern.

Oliver Schaad und der Schulchor sorgten für die musikalische Begleitung. Schülerinnen und Schüler aus den Kursen Darstellendes Spiel von Christine Engel und Silvia Kordes präsentierten die unterschiedlichen Aufgabenbereiche des Bundesverfassungsgerichts in theatraler Form. Moderiert wurde der Festakt von Alexej Herbold, der zugleich die Gesamtleitung des Projekts innehatte, und Dr. Uwe Rose.

Unter den Ehrengästen waren neben Staatssekretärin Eichner auch Landrat Winfried Becker, der Leitende Regierungsdirektor Stephan Uhde vom Staatlichen Schulamt, die Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg, Erster Stadtrat Achim Jäger sowie Sascha Zahmel als Vertreter der Stadt Homberg.

Zum Schluss des Festaktes, an dem mehr als ein Drittel des Kollegiums und zahlreiche Schülerinnen und Schüler organisatorisch eingebunden waren, schnitt Schülersprecher Benjamin Klinge mit Frau Dr. Ott die Geburtstagstorte an. Anschließend lud ein von Kristin Kromrei organisiertes großes Buffet zum weiteren Austausch ein.

Damit endete der Besuch der Bundesverfassungsrichterin jedoch noch nicht. Gemeinsam mit kommunalen Vertretern nahm Frau Dr. Ott im Anschluss an einem Stadtrundgang durch Homberg teil. Zum Abschluss trug sie sich in das Goldene Buch der Stadt Homberg (Efze) ein.

Für die Schülerinnen und Schüler wurde das 75-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts damit weniger zu einem abstrakten historischen Jubiläum als zu einer unmittelbaren Begegnung mit Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit.

Neben der HNA berichtete auch der Hessische Rundfunk in der Hessenschau über das Ereignis.