Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, hat die Hessische Landesregierung die Regelungen für den Schulbesuch vom 11. bis 29. Januar 2021 verabschiedet.

Für unsere Schule ergeben sich dabei folgende Konkretisierungen (Stand 8.1.2021):

1. Möglichst keine Präsenz an der Schule

Die Infektionslage gebietet eine umfassende Kontaktbeschränkung zu anderen Personen. Auch angesichts der möglichen Verbreitung der neuen Virusvariante, bei der mit einer höheren Infektionsrate bei Schülerinnen und Schülern zu rechnen ist, müssen wir auch an der Schule besonders achtsam sein.

Das Hessische Kultusministerium hat daher die Präsenzpflicht weitgehend ausgesetzt:

  • Die Jahrgangsstufen 7 bis 12 (Q1/Q2) erhalten ohne Ausnahme zunächst bis zum 29. Januar Distanzunterricht und werden zu Hause beschult.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ist es möglich, dass die Kinder im Notfall ab dem 12. Januar die Schule bis zur sechsten Stunde (13 Uhr) besuchen. Die Entscheidung liegt bei den Eltern. Im Sinne eines umfassenden Schutzes der Familien bitten wir jedoch dringend, wann immer es möglich ist, die Kinder zu Hause zu lassen. In jedem Fall erhalten die Schülerinnen und Schüler die gleichen Aufgabenstellungen.

 

2. Ziel: Vollständiger Distanzunterricht

Unser Ziel ist es, unter den gegebenen Umständen einen möglichst gleichwertigen Unterricht zu erteilen. Dies erreichen wir am besten, wenn alle Schülerinnen und Schüler über die Lernplattform Moodle und über das Videosystem BigBlueButton nach dem gültigen Stundenplan beschult werden. Unsere Schülerinnen und Schüler haben den Umgang mit beiden Systemen geübt. Dies bedeutet, dass im Idealfall alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen bzw. Schüler von zu Hause aus arbeiten. Auch die Kurse in DaZ, LRS und der Förderunterricht können so weiterhin stattfinden.

Ob das gelingt, hängt davon ab, wie viele Kinder in den Jahrgangsstufen 5 und 6 für eine Betreuung in der Schule angemeldet werden. Sind die Betreuungszahlen gering – wie vor den Weihnachtsferien – ist eine vollständige Beschulung nach Stundenplan zu Hause möglich. Wir gehen davon aus, dass das Schulportal Hessen den Anforderungen nun gewachsen ist. Bei Problemen mit dem Schulportal werden wir auf andere Lösungen (E-Mail, Messenger usw.) ausweichen.

Sind die Anmeldezahlen höher, müssen wir ggf. in den Klassen 5 und 6 Unterricht in mehreren Lerngruppen durchführen. Das bedeutet, dass Lehrkräfte vor Ort in der Schule tätig sind. Da die derzeitigen technischen Möglichkeiten keinen Distanzunterricht von der Schule aus mit mehr als vier Klassen gleichzeitig zulassen, ist dann kein vollständiger Distanzunterricht per Videokonferenz möglich. In diesem Fall werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrkräften darüber informiert, wann Videounterricht stattfindet und wann sie Aufgaben über Moodle zur eigenständigen Bearbeitung erhalten.

Am Montag, 11. Januar 2021, erfolgt in jedem Fall für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht. Dies ist notwendig, damit wir das Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufen 5 und 6 durchführen können (siehe Punkt 3).

 

3. Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 haben die Möglichkeit, ihre Kinder im Notfall für eine Betreuung anzumelden. In dieser Betreuung erledigen die Schülerinnen und Schüler unterrichtsbezogene Aufgaben, die von den Lehrkräften in Anlehnung an den Distanzunterricht über Moodle zur Verfügung gestellt werden.

Können die Kinder nicht zu Hause bleiben, bitten wir die betreffenden Eltern, die Schule darüber bis Montag, 11. Januar 2021, 8.30 Uhr, zu informieren. Dies kann telefonisch (05681 9948 0) oder per E-Mail (sekretariat@ths-homberg.de) geschehen.

Wir bitten um Verständnis, dass nur angemeldete Kinder und auch nur Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 betreut werden können.

Sollte sich die Betreuungsnotwendigkeit im Laufe des Monats ändern, ist eine An- oder Abmeldung jeweils bis spätestens am Freitag um 8.30 Uhr mit Wirkung zur neuen Schulwoche möglich.

 

4. Mittagsbetreuung und Mensa

Die pädagogische Mittagsbetreuung entfällt. Mensa und Cafeteria bleiben geschlossen.

 

5. Leistungsnachweise und Zeugnisse

Die Zeugnisnoten beziehen sich im Wesentlichen auf die Leistungen, die im ersten Halbjahr bis zum 16. Dezember 2020 erbracht wurden.

Stehen noch Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5 bis zur E-Phase aus, so werden diese nicht mehr nachgeholt. Ersatzleistungen für Arbeiten, die in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien nicht mehr gezeigt werden konnten, können in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft bis zum 14. Januar noch digital präsentiert oder eingereicht werden.

In der Qualifikationsphase entscheiden die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, ob die im Klausurenplan ausgewiesenen Leistungsnachweise unter Aufsicht in der Schule geschrieben werden. Diese informieren hierüber umgehend ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Schulleitung. Im Sinne einer effizienten Kontaktreduzierung wird jedoch empfohlen, anstelle des schriftlichen Leistungsnachweises eine Alternative zu wählen, die zu Hause erledigt werden kann.

 

Weitere Informationen finden sich im Elternbrief des Hessischen Kultusministers, Prof. Dr. Lorz.