Nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird der Hauptschulabschluss zuerkannt. Dies entspricht der bundeseinheitlichen Regelung.
Allerdings können Schülerinnen und Schüler, die in die Einführungsphase der gymnasiale Oberstufe versetzt worden sind, trotzdem in alle weiterführenden Bildungsgänge eintreten, für die normalerweise der mittlere Abschluss vorausgesetzt wird. Hierzu gehören beispielsweise die zweijährige Fachoberschule (Organisationsform A) oder die Höheren Berufsfachschulen.
Der mittlere Abschluss wird im achtjährigen Gymnasium offiziell erst am Ende der Einführungsphase zuerkannt, und zwar entweder mit der Zulassung zur Qualifikationsphase oder wenn die Erteilung des mittleren Abschlusses unter Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule möglich gewesen wäre.