Ab Montag, 31. Mai 2021, gelten für den Schwalm-Eder-Kreis die Landesregeln der Stufe 1 zum Schutz von Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Unterschreitet in einem Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen der sog. Bundesnotbremse außer Kraft. Es gelten dann die Regelungen des Landes Hessen nach der Corona-Einrichtungsschutzverordnung. Dies ist im Schwalm-Eder-Kreis nun der Fall.

Dies bedeutet, dass der Unterricht der Qualifikationsphase und der Jahrgangsstufen 5 und 6 ab Montag wieder für alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in Präsenz stattfindet.

Der Unterricht der Jahrgangsstufen 7 bis 11 (E-Phase) erfolgt wie bisher im Wechselunterricht bei Einhaltung des Mindestabstands.

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 entfällt nun die Notbetreuung. Die Schülerinnen und Schüler haben ab Dienstag wieder die Möglichkeit, an der pädagogischen Mittagsbetreuung zwischen 13 und 15.15 Uhr teilzunehmen. Eine telefonische Anmeldung ist unter der Rufnummer 05681 9948-19 bei Frau Lessing erforderlich, um sicherzustellen, dass jeweils Gruppen in fester Zusammensetzung gebildet werden. Der Mindestabstand wird in der Mittagsbetreuung in der Regel eingehalten. Die Schulmensa bleibt geschlossen, die Cafeteria bietet allerdings bei schönem Wetter einen Pausenverkauf im Freien an.

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (vorzugsweise FFP2- oder OP-Maske) und zur Teilnahme an einem anerkannten Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in allen schulischen Situationen.

Wir freuen uns sehr, nun wieder mehr Schülerinnen und Schüler begrüßen zu können.

Weitere Informationen:

Homepage: „Schulbetrieb ab 17. Mai“