Wir freuen uns, dass die Schule in diesem Jahr wieder im Präsenzunterricht bei nur geringen Einschränkungen beginnt.

[Stand der Informationen: 27.8.2021, 12.45 Uhr.
Bitte prüfen Sie die Seite regelmäßig auf Änderungen,
die sich aus Vorgaben der Landesregierung ergeben können.]

Zu Beginn des Schuljahres stehen wir vor drei Herausforderungen: Steigende Inzidenzen, die Verbreitung neuer Virusvarianten und mögliche reisebedingte COVID-19-Fälle. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber den Schul- und Unterrichtsbetrieb so normal wie möglich zu gestalten, gelten folgende Regelungen:

1.  Vor Schulbeginn

  • Bitte helfen Sie mit und lassen Ihre Kinder noch in der letzten Ferienwoche auf das Corona-Virus testen. Jede Infektion, die schon vor Schulbeginn erkannt wird, erhöht die Sicherheit für die Mitschülerinnen und Mitschüler in den ersten Unterrichtstagen, verhindert Infektionen und Quarantäneanordnungen nach Schulbeginn.
  • Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und spricht nunmehr eine Impfempfehlung auch für alle 12- bis 17-Jährigen aus. Bitte überlegen Sie, ob Sie dieser Empfehlung folgen. Laut Robert-Koch-Institut geht es jetzt darum, die Zahl von neu Infizierten niedrig zu halten und den Anteil der vollständig Geimpften in der Bevölkerung zu erhöhen. So könnten viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen, intensivmedizinischer Behandlungsnotwendigkeit und Tod geschützt werden. Hinweise zur Impfung im Impfzentrum des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie in einer Pressemeldung des Kreisausschusses.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Angehörige des gleichen Hausstandes, die Krankheitssymptome wie Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen, dürfen das Schulgelände und -gebäude nicht betreten.

2.  30. August bis 10. September

  • Eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 ohne Ausatemventil (medizinische Maske) muss im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts getragen werden.
  • Jeweils am Montag, am Mittwoch und am Freitag findet zu Beginn des Schultages unter Anleitung von Lehrkräften ein Antigen-Test zur Eigenanwendung durch die Schülerinnen und Schüler statt. Hiervon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem externen Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Für die Durchführung des Selbsttests ist erneut die Vorlage einer Einverständniserklärung notwendig. Die Schülerinnen und Schüler haben diesen Vordruck bereits mit ihrem Zeugnis im letzten Schuljahr erhalten. Fehlt die Einverständniserklärung, werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht auf Grund der Vorgaben der Coronavirus-Schutzverordnung ausgeschlossen und müssen von den Eltern abgeholt werden.

3. Erster Schultag: 30. August

Der erste Schultag beginnt in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 mit zwei Klassenlehrerstunden; der Unterricht am Nachmittag entfällt für diese Klassen.

Die Jahrgangsstufe 11 kann aus Infektionsschutzgründen nicht wie angekündigt in der Aula begrüßt werden, sondern trifft sich in verschiedenen Räumen, um das Kompetenzfach zu wählen. Für die Jahrgangsstufen 12 und 13 erfolgt in den ersten beiden Stunden Tutorenunterricht.

Es gelten in den ersten beiden Stunden besondere Raumpläne.

4. Einschulung: 31. August

Wie bereits im letzten Jahr ist leider auch dieses Mal aufgrund von Infektionsschutzvorgaben eine Einschulungsfeier in der Stadthalle nicht möglich. Bitte bringen Sie daher, Ihre Kinder am Dienstag, 31. August 2021, zum Pavillon unserer Schule, in dem sich die Klassenräume befinden, und zwar:

  • zwischen 8.10 und 8.25 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a (Klassenlehrer Herr Dr. Rose),
  • zwischen 8.25 und 8.40 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5b (Klassenlehrerin Frau Engel),
  • zwischen 8.40 und 8.55 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5c (Klassenlehrerin Frau Ditter),
  • zwischen 8.55 und 9.10 Uhr die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5d (Klassenlehrer Herr Bärthel).

Eine Anmeldung, wie im Ferienbrief beschrieben, ist nicht notwendig. Den Pavillon erreichen Sie am besten vom Bindeweg aus, indem Sie über den Schulhof gehen. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer nehmen Ihre Kinder auf dem Schulhof in Empfang.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Kinder nur dann das Schulgebäude betreten dürfen, wenn sie über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt.

Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Sie gehen mit Ihrem Kind am Montag zu einem Bürgertest und geben Ihrem Kind die Bescheinigung über das negative Testergebnis mit. Diese Bescheinigung muss der Klassenlehrkraft vorgelegt werden. Dies ist die beste Alternative.
  • Sie geben Ihrem Kind die ausgefüllte Einwilligungserklärung für den Antigen-Test mit, der unter Anleitung der Klassenlehrkraft vom Kind selbst durchgeführt wird. Ist der Test positiv, müssen Sie das Kind wieder mit nach Hause nehmen. Sie sind dann verpflichtet, unverzüglich eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis durchführen zu lassen.

Die Kinder erleben ihren ersten Schultag mit ihren Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern, lernen sich kennen, erhalten Besuch von der Schülervertretung, von der Schulleitung und von ihren Patenklassen. Wir hoffen, unseren neuen Schülerinnen und Schülern so trotz aller Einschränkungen einen schönen ersten Schultag zu bieten.

Unterrichtsende ist für die Klasse 5a um 12.00 Uhr, für die 5b um 12.15 Uhr, für die 5c um 12.30 Uhr und für die 5d um 12.45 Uhr. Sie können Ihre Kinder gerne auf dem Schulhof in Empfang nehmen.

Leider können wir Sie, liebe Eltern, nicht in die Cafeteria einladen und keine Verpflegung anbieten.

Die Eltern erhalten in der Aula Informationen über das musikalisch-ästhetische Wahlpflichtangebot („Kreativfach“) der Unterstufe, und zwar

  • zwischen 8.30 und 9.15 Uhr die Eltern der Klasse 5a,
  • zwischen 9.50 und 10.35 Uhr die Eltern der Klasse 5b,
  • zwischen 10.50 und 11.35 Uhr die Eltern der Klasse 5c,
  • zwischen 11.50 und 12.35 Uhr die Eltern der Klasse 5d.

Aus Infektionsschutzgründen müssen wir darum bitten, dass nur jeweils ein Elternteil an den Veranstaltungen teilnimmt. Im gesamten Schulgebäude und während der Veranstaltung muss eine medizinische Maske getragen werden.

Der eigentlich vorgesehene Einschulungsgottesdienst muss leider entfallen.

5. Cafeteria und Mensa

Cafeteria und Mensa öffnen wieder ihren Betrieb, allerdings unter strengen Hygieneauflagen. Die Cafeteria steht ab Dienstag zur Verfügung, die Mensa folgt nach Bedarf. Hierzu erhalten Sie noch weitere Informationen.

Schülerinnen und Schüler dürfen die Cafeteria oder die Mensa nur zum Kauf sowie zur Einnahme von Speisen und Getränken betreten, die sie hier erworben haben. Dabei ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten und eine medizinische Maske (gilt auch für die Servicekräfte) zu tragen.

An jedem der Tische dürfen nur solche Schülerinnen und Schüler sitzen, die gemeinsam eine Klasse oder einen Kurs besuchen. Nur während der Einnahme von Speisen kann auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

6. Weitere Informationen durch das Hessische Kultusministerium

In einem Schreiben des Hessischen Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen zum Testablauf – es wird ein neuer Schnelltest eingeführt – und zum Testheft als zukünftige Möglichkeit, einen negativen Test nachzuweisen. Wenn Sie sich bereits jetzt mit dem neuen Test vertraut machen wollen, werfen Sie bitte einen Blick auf die Homepage des Herstellers.

Der Elternbrief zum Schuljahr 2021/22 enthält auf Seite 4 eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen.