Stand: 14.5.2020 – Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. NEU: Punkte 3 und 4.

Die Regelungen zum Schulverhältnis werden laufend vom Hessischen Kultusministerium an die Situation angepasst, damit den Schülerinnen und Schülern durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile entstehen.

Für unsere Schule sind folgende Regelungen besonders wichtig:

1. Versetzungen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, auch dann, wenn sie die Bedingungen hierzu nicht erfüllen.
  • Ist eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs unter Berücksichtigung der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers grundsätzlich nicht zu erwarten, werden die Eltern von den Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern im Hinblick auf eine freiwillige Wiederholung beraten.
  • Auch eine zweite freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung wiederholt wird, ist ausnahmsweise möglich.
  • Anträge zur freiwilligen Wiederholung können bis zum 12. Juni 2020 gestellt werden.
  • Das Zeugnis der Jahrgangsstufe 9 ist in jedem Fall dem Hauptschulabschluss, das der Jahrgangsstufe 10 dem Realschulabschluss gleichgestellt.

 

2. Leistungsbewertung:

  • Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht während der Schulschließung erbracht haben, fließen nicht in die Leistungsbeurteilung ein. Dies ist damit zu begründen, dass gemäß § 73 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes nur die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend sind.
  • Leistungen im Fernunterricht können bei der Notenfindung positiv anerkannt werden.

 

3. Latinum:

  • Normalerweise wird das Latinum dann zuerkannt, wenn Latein als zweite Fremdsprache in der Mittelstufe gewählt und am Ende der Einführungsphase mit mindestens fünf Punkt abgeschlossen wurde. Wird diese Leistung von einer Schülerin oder einem Schüler im Schuljahr 2019/20 aufgrund der Schulschließungen nicht erbracht, so kann ausnahmsweise eine Latinumsklausur (sog. „Feststellungsprüfung“) absolviert werden.
  • In der Latinumsklausur wird geprüft, ob anspruchsvolle lateinische Originaltexte in Inhalt, Aufbau und Aussage verstanden werden. Dies zeigt sich im sachlich richtigen Übersetzen und im vertiefenden Interpretieren.
  • Betroffene Schülerinnen und Schüler können die Teilnahme zur Latinumsklausur bei unserem Studienleiter, Herrn Schwietering, bis zum 17. August 2020 beantragen.

 

4. Leistungskurswahl für die Qualifikationsphase 2020/21:

  • Normalerweise können Schülerinnen und Schüler ein Fach nur dann als Leistungsfach wählen, wenn sie in diesem am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht haben. Ausnahmsweise muss diese Bedingung in diesem Schuljahr nicht erfüllt sein.

 

5. Außerunterrichtliche Veranstaltungen:

  • Bis zu den Herbstferien 2020 müssen wir leider alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen absagen. Dies ist zum einen der unklaren Reisesituation, zum anderen aber auch der Notwendigkeit geschuldet, nach den Ferien versäumte Inhalte nachzuholen.
  • Eventuelle Stornierungskosten werden von der Landesregierung übernommen.
  • Für das gesamte Schuljahr 2020/21 dürfen bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands vorgenommen werden.

 

6. Abiturprüfung:

  • Die Abiturprüfung findet plangemäß weiterhin statt. Die Prüflinge erhalten die notwendigen Informationen immer zeitnah durch unseren Studienleiter, Herrn Schwietering.
  • Die Abiturientinnen und Abiturienten müssen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schule fernbleiben. Das gilt nicht für das Ablegen von Abiturprüfungsleistungen.
  • Abiturientinnen und Abiturienten, die in der Kursphase Q4 zusätzliche Minderleistungen erbracht haben (und daher die Bedingungen nach § 26 Abs. 2 und 3 sowie § 26 Abs. 14 der Oberstufen- und Abiturverordnung nicht erfüllen), können dennoch zur Abiturprüfung zugelassen werden.