Über den Beginn des neuen Schuljahres informiert das Hessische Kultusministerium bereits jetzt.

Den Kern der Infektionsvorsorge bilden dabei neben den bereits bekannten Vorkehrungen zwei Präventionswochen vom 30. August bis 10. September. In diesen Wochen gelten folgende Besonderheiten:

  • Es finden drei (statt zwei) SARS-CoV-2-Antigentests zur Selbstanwendung statt, und zwar jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Falls nicht vom Testangebot unserer Schule Gebrauch gemacht wird, müssen drei Bürgertestbescheinigungen an diesen Tagen vorgelegt werden.
  • Maskenpflicht besteht auch am Platz während des Unterrichts.

Grundsätzlich müssen nun medizinische Masken getragen werden, also FFP2-Masken oder OP-Masken. Alltagsmasken sind nicht mehr erlaubt. Nach den Präventionswoche gilt wieder Maskenpflicht, sobald man einen Sitzplatz verlässt.

Außerdem empfiehlt die Landesregierung, alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über siebzehn Jahren zu impfen. Außerdem sollten sich die Eltern bei den Kinder- und Jugendärzten über die Möglichkeit beraten lassen, auch jüngere Kinder impfen zu lassen.

Zusammenfassung der Maßnahmen (aus Hessisches Kultusministerium, Schule aktuell, 2/2021):

Weitere Informationen:

Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums