Das Hessische Kultusministerium hat mit Erlass vom 30. Oktober 2020 den Regelbetrieb an den Schulen eingeschränkt. Ziel ist es, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.

Für unsere Schule ergeben sich folgende Regelungen (Stand: 30. Oktober 2020):

Ab Montag, 2. November 2020

1. Es besteht weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung („Maske“) in und außerhalb des Unterrichts zu tragen. Bitte achten Sie darauf, dass die Masken regelmäßig gewechselt und ggf. gewaschen werden.

Gesichtsvisiere sollten nur im Ausnahmefall als Ersatz getragen werden. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Kinnmasken sind ausnahmslos nicht zulässig.

2. Damit das durchgängige Tragen der Maske erträglich bleibt, wird eine „Atempause“ eingeführt.

„Atempause“ bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte während der Durchlüftung ihres Klassenraums die Maske abnehmen können.

Alternativ können die Lehrkräfte während des Unterrichts mit ihrer jeweiligen Klasse für fünf Minuten auf den Schulhof gehen, um durchzuatmen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass separate Bereiche des Schulhofes aufgesucht werden, dass es zu keiner Durchmischung kommt und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Ab Montag, 9. November 2020

1. In den Klassen der fünften und sechsten Jahrgangsstufe erfolgt der Unterricht – wie gewohnt – in konstanten Lerngruppen. Folgende Ausnahmen gelten hier:

Im Fach Ethik, im Kreativfach, in DaZ und in den LRS-Förderstunden ist eine Durchmischung nicht zu vermeiden.

In Ethik, in DaZ und in LRS wird die Sitzordnung so angepasst, dass die Schülerinnen und Schüler einer Klasse nebeneinandersitzen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten feste Sitzplätze, die in allen Stunden gleichbleibend eingenommen werden.

Im Kreativfach erfolgt der Unterricht so, dass ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die Schülerinnen und Schüler erhalten feste Sitzplätze. Sollte dies ausnahmsweise aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nicht möglich sein, können sich die Schülerinnen und Schüler dieses Faches auf Wunsch einmalig im Sekretariat eine FFP2-Maske (partikelfiltrierende Halbmaske) zum persönlichen Schutz abholen.

2. Die Teilnahme an Intensivierungsstunden in den Klassen 7 und 8 ist nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler möglich, für die eine Notwendigkeit im Förderplan festgeschrieben wurde.

3. Die Hausaufgabenunterstützung in der Jahrgangsstufe 5 entfällt.

4. Es finden keine Arbeitsgemeinschaften mehr statt. Dies gilt für alle Jahrgangsstufen.

5. Der Sockensport in den großen Pausen wurde bereits ausgesetzt und entfällt weiterhin.

6. An der pädagogischen Mittagsbetreuung dürfen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die für dieses Angebot fest angemeldet worden sind.

7. Das Fach Sport findet – wann immer möglich – im Freien statt. Wir bitten die Eltern deshalb, ihre Kinder mit geeigneter Kleidung (Windjacke, Wechselsocken, weil der Rasen häufig feucht ist) für den Sportunterricht auszurüsten.

Das Tragen einer Maske im Sportunterricht ist nicht erforderlich, kann jedoch bei Bedarf von den Lehrkräften empfohlen werden. Der Abstand von 1,5 Metern wird eingehalten, indem ausschließlich kontaktlose Sportarten angeboten werden. Es gilt Maskenpflicht in den Umkleideräumen.