Das Hessische Kultusministerium hat verschiedene Neuregelungen zur Corona-Pandemie getroffen, die teilweise zum 4. April 2022, teilweise nach den Osterferien in Kraft treten.

Ab 4. April gilt:

  • In der gesamten Schule entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Am schulischen Präsenzbetrieb dürfen weiterhin nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wir führen wie bisher drei Testungen zur Eigenanwendung pro Woche durch. Die Pflicht zur täglichen Testung im Falle einer festgestellten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe besteht nicht mehr; freiwillige Tests bleiben aber möglich.

Ab 2. Mai gilt:

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben wieder Schulpflicht vor Ort. Eine Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Es besteht keine Testpflicht mehr. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erhalten auf Wunsch wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause. Eine Eintragung in das schulische Testheft erfolgt nicht mehr.

Weitere Hinweise: Brief des Hessischen Kultusministers