Stand: 14. März 2020
Stand: 16.03.2020
Ab Montag, 16. März 2020, findet bis zu den Osterferien in Hessen auf Beschluss der Landesregierung kein regulärer Unterrichtsbetrieb mehr statt.
Gleichwohl wird es nach jetziger Sachlage ein Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 an der Schule geben. Dieses soll sich aber nur an einen kleinen Kreis betroffener Eltern richten, die in kritischen Bereichen tätig sind. Eine Liste der Berufsgruppen hat das Hessische Kultusministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Das Abitur wird voraussichtlich planmäßig durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Montag noch einmal Gelegenheit haben, Absprachen mit ihren Lehrkräften zu treffen und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen. Dies gilt nicht für die Abiturientinnen und Abiturienten, die bereits am Freitag freigestellt wurden. Es findet kein regulärer Unterricht statt. Der Besuch der Schule ist freiwillig.
Folgende Einzelregelungen gelten für die THS:
Stand: 13. März 2020
1. Die Abiturientinnen und Abiturienten sind vom regulären Unterricht durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums bis zu den Osterferien freigestellt und dürfen die Schule nicht betreten.
2. Die folgenden Prüfungen finden im Raum 226 (Physikfachraum) statt:
Alle anderen Prüfungen sind in der Stadthalle Homberg (Efze).
3. An den Prüfungstagen erfolgt der Einlass in die Stadthalle oder in den Prüfungsraum 226 bereits um 8 Uhr für diejenigen Prüflinge, die eigene Hilfsmittel (Lektüren, Wörterbücher, Formelsammlungen usw.) mitbringen. Die Prüferinnen und Prüfer kontrollieren dann bis 8.30 Uhr, ob die Hilfsmittel den Vorgaben entsprechen. Diese Regelung ist notwendig, weil die Abiturientinnen und Abiturienten die Schule nicht mehr zur vorherigen Abgabe der Hilfsmittel betreten sollen.
4. Die Prüferinnen oder Prüfer übersenden die Aufgaben für die Präsentationsprüfungen fristgerecht per E-Mail an die Abiturientinnen und Abiturienten. Sie bieten dabei Möglichkeiten an, wie die Prüflinge Rückfragen stellen können (per Telefon, per E-Mail usw.).
5. Klausuren der Qualifikationsphase 4, die vor den Osterferien oder am Montag nach den Osterferien stattfinden, sind abgesagt oder verschoben. Dies gilt auch für Nachschreibtermine. Es wird so verfahren, dass den Abiturientinnen und Abiturienten kein Nachteil entsteht. Ist die Leistung auch ohne die entsprechende Klausur feststellbar, empfehlen wir den Fachlehrkräften, die Klausur nicht nachzuholen (vgl. § 9 Abs. 9 OAVO).
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